Gemäß dem aktuellen Zeitplan der Aufrufe im Rahmen des Programms „WETTBEWERBSFÄHIGKEIT“ des NSRF 2021–2027 sowie der entsprechenden Vorankündigung wird im zweiten Quartal des Jahres die Veröffentlichung des Aufrufs zur Maßnahme „Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen“ erwartet. Die Maßnahme richtet sich an bestehende Unternehmen im gesamten griechischen Staatsgebiet.
Ziel der Maßnahme
Ziel ist die Förderung von Investitionsvorhaben, die auf die Nutzung und Entwicklung moderner Technologien, die Aufwertung von Produkten und/oder Dienstleistungen sowie die allgemeine Stärkung der Unternehmensaktivitäten abzielen – mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung der Unternehmen zu verbessern, deren Integration in internationale Wertschöpfungsketten zu fördern und ihre internationale Präsenz auszubauen. Dies soll unter anderem durch die Teilnahme an internationalen Fachmessen innerhalb und außerhalb der EU erfolgen.
Budget und Finanzierung
Das Gesamtbudget beträgt 200.000.000€, und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Hellenischen Republik kofinanziert.
Berechtigte Antragsteller
Antragsberechtigt sind bestehende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich der verarbeitenden Industrie und zugehöriger Dienstleistungen tätig sind. Förderfähig sind nur Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, die in der ausführlichen Ausschreibung festgelegt werden – einschließlich der entsprechenden NACE-Codes (KAD).
Investitionsplan-Budget
Laut Vorankündigung beträgt das Mindestbudget für jedes Investitionsvorhaben 80.000 €. Sollte das Vorhaben das maximale Förderlimit überschreiten, wird der überschreitende Betrag als Eigenbeteiligung betrachtet und nicht bezuschusst, obwohl das gesamte Vorhaben (einschließlich der Überschreitungen) bewertet und überwacht wird.
Die Gesamtförderung darf den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren nicht überschreiten und beträgt maximal 200.000€.
Umsetzungsdauer
Die maximale Laufzeit für die Umsetzung der Investitionspläne beträgt 24 Monate ab dem Datum des Aufnahmebeschlusses.
Teilnahmevoraussetzungen
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme potenziell begünstigter Unternehmen sind:
- Investitionen dürfen nur in einer Region erfolgen.
- Mindestens zwei abgeschlossene Geschäftsjahre müssen vorliegen.
- Das Unternehmen muss bereits vor Antragstellung in einem förderfähigen NACE-Code (KAD) tätig sein.
- Das Unternehmen muss mindestens 2 % Exportanteil am Umsatz nachweisen oder beabsichtigen, während der Projektlaufzeit Exportaktivitäten zu entwickeln.
- Es muss im Vorjahr mindestens eine Vollzeitäquivalente (VZÄ) angestellte Arbeitskraft beschäftigt haben.
- Mit dem Investitionsvorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.
- Es muss sich um ein Unternehmen mit kommerziellem/gesellschaftsrechtlichem Charakter handeln.
- Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 (De-minimis-Beihilfen – ABl. L12.2023) müssen eingehalten werden.
Förderfähige Ausgaben
Förderfähig sind unter anderem folgende Ausgaben:
- Lohnkosten für neu eingestelltes Personal
- Produktions- und Maschineninvestitionen
- Umwelttechnische Ausrüstungen
- Dienstleistungen wie Beratungsleistungen, Studien zur Produkt- und Prozessentwicklung, Zertifizierung von Dienstleistungen usw.
- Anschaffung von Software
- Maßnahmen zur Werbung, Vermarktung und Netzwerkbildung
Fördersätze
Die Fördersätze sind wie folgt festgelegt:
FÖRDERINTENSITÄT GEMÄß DER VERORDNUNG (EU) 2023/2831 (DE MINIMIS) | ||||
---|---|---|---|---|
Regionen | (1) Öffentliche Förderung für kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen | (2) Private Beteiligung (%) an Spalte (1) | (3) Zusätzliche öffentliche Förderung (20 %) von Spalte (1) (bei mindestens 20 % Exportsteigerung) | (4) Private Beteiligung (%) an Spalte (3) |
Für alle Regionen des Landes | 40% | 60% | 60% | 40% |
Der Zuschuss kann bei Aufnahme in die Maßnahme um bis zu 20 % erhöht werden. Diese Erhöhung wird in jeder Phase der physischen und finanziellen Umsetzung gewährt, je nach Exportziel, zu dem sich das Unternehmen verpflichtet.
Konkret für Unternehmen mit bestehender Exporttätigkeit:
- Steigerung von 2–4 %: +5 %
- Steigerung von 4–6 %: +10 %
- Steigerung von 6–8 %: +15 %
- Steigerung von über 8 %: +20 %
Für Unternehmen ohne Exporttätigkeit:
- Steigerung von 0–3 %: +5 %
- Steigerung von 3–5 %: +10 %
- Steigerung von 5–7 %: +15 %
- Steigerung von über 7 %: +20 %
Einreichung der Förderanträge
Die Einreichung der Förderanträge erfolgt ausschließlich elektronisch über das Integrierte Informationssystem zur Verwaltung staatlicher Beihilfen (OPSKE), ohne physische Unterlagen. Die Bewertung erfolgt im Rahmen eines Vergleichsverfahrens.
Diese Maßnahme bietet griechischen Unternehmen eine bedeutende Gelegenheit, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ihre Produkte und Dienstleistungen aufzuwerten und internationale Märkte zu erschließen. Die Finanzierung ermöglicht eine strategische Unternehmensentwicklung mit dem Ziel, die internationale Präsenz zu erhöhen und die Exportfähigkeit zu stärken.
Die ausführliche Ausschreibung wird weitere Informationen zu Fristen, Einreichungsverfahren, erforderlichen Unterlagen, Verpflichtungen der Begünstigten sowie allen sonstigen Umsetzungsbedingungen enthalten.
Neue Fördermaßnahme „Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen“
Stavros Nikas
Ökonom
ΙΩΝΙΚΗ Finance
Gemäß dem aktuellen Zeitplan der Aufrufe im Rahmen des Programms „WETTBEWERBSFÄHIGKEIT“ des NSRF 2021–2027 sowie der entsprechenden Vorankündigung wird im zweiten Quartal des Jahres die Veröffentlichung des Aufrufs zur Maßnahme „Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen“ erwartet. Die Maßnahme richtet sich an bestehende Unternehmen im gesamten griechischen Staatsgebiet.
Ziel der Maßnahme
Ziel ist die Förderung von Investitionsvorhaben, die auf die Nutzung und Entwicklung moderner Technologien, die Aufwertung von Produkten und/oder Dienstleistungen sowie die allgemeine Stärkung der Unternehmensaktivitäten abzielen – mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung der Unternehmen zu verbessern, deren Integration in internationale Wertschöpfungsketten zu fördern und ihre internationale Präsenz auszubauen. Dies soll unter anderem durch die Teilnahme an internationalen Fachmessen innerhalb und außerhalb der EU erfolgen.
Budget und Finanzierung
Das Gesamtbudget beträgt 200.000.000€, und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Hellenischen Republik kofinanziert.
Berechtigte Antragsteller
Antragsberechtigt sind bestehende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich der verarbeitenden Industrie und zugehöriger Dienstleistungen tätig sind. Förderfähig sind nur Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, die in der ausführlichen Ausschreibung festgelegt werden – einschließlich der entsprechenden NACE-Codes (KAD).
Investitionsplan-Budget
Laut Vorankündigung beträgt das Mindestbudget für jedes Investitionsvorhaben 80.000 €. Sollte das Vorhaben das maximale Förderlimit überschreiten, wird der überschreitende Betrag als Eigenbeteiligung betrachtet und nicht bezuschusst, obwohl das gesamte Vorhaben (einschließlich der Überschreitungen) bewertet und überwacht wird.
Die Gesamtförderung darf den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren nicht überschreiten und beträgt maximal 200.000€.
Umsetzungsdauer
Die maximale Laufzeit für die Umsetzung der Investitionspläne beträgt 24 Monate ab dem Datum des Aufnahmebeschlusses.

Teilnahmevoraussetzungen
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme potenziell begünstigter Unternehmen sind:
- Investitionen dürfen nur in einer Region erfolgen.
- Mindestens zwei abgeschlossene Geschäftsjahre müssen vorliegen.
- Das Unternehmen muss bereits vor Antragstellung in einem förderfähigen NACE-Code (KAD) tätig sein.
- Das Unternehmen muss mindestens 2 % Exportanteil am Umsatz nachweisen oder beabsichtigen, während der Projektlaufzeit Exportaktivitäten zu entwickeln.
- Es muss im Vorjahr mindestens eine Vollzeitäquivalente (VZÄ) angestellte Arbeitskraft beschäftigt haben.
- Mit dem Investitionsvorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.
- Es muss sich um ein Unternehmen mit kommerziellem/gesellschaftsrechtlichem Charakter handeln.
- Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 (De-minimis-Beihilfen – ABl. L12.2023) müssen eingehalten werden.
Förderfähige Ausgaben
Förderfähig sind unter anderem folgende Ausgaben:
- Lohnkosten für neu eingestelltes Personal
- Produktions- und Maschineninvestitionen
- Umwelttechnische Ausrüstungen
- Dienstleistungen wie Beratungsleistungen, Studien zur Produkt- und Prozessentwicklung, Zertifizierung von Dienstleistungen usw.
- Anschaffung von Software
- Maßnahmen zur Werbung, Vermarktung und Netzwerkbildung
Fördersätze
Die Fördersätze sind wie folgt festgelegt:
FÖRDERINTENSITÄT GEMÄß DER VERORDNUNG (EU) 2023/2831 (DE MINIMIS) | ||||
---|---|---|---|---|
Regionen | (1) Öffentliche Förderung für kleine, sehr kleine und mittlere Unternehmen | (2) Private Beteiligung (%) an Spalte (1) | (3) Zusätzliche öffentliche Förderung (20 %) von Spalte (1) (bei mindestens 20 % Exportsteigerung) | (4) Private Beteiligung (%) an Spalte (3) |
Für alle Regionen des Landes | 40% | 60% | 60% | 40% |
Der Zuschuss kann bei Aufnahme in die Maßnahme um bis zu 20 % erhöht werden. Diese Erhöhung wird in jeder Phase der physischen und finanziellen Umsetzung gewährt, je nach Exportziel, zu dem sich das Unternehmen verpflichtet.
Konkret für Unternehmen mit bestehender Exporttätigkeit:
- Steigerung von 2–4 %: +5 %
- Steigerung von 4–6 %: +10 %
- Steigerung von 6–8 %: +15 %
- Steigerung von über 8 %: +20 %
Für Unternehmen ohne Exporttätigkeit:
- Steigerung von 0–3 %: +5 %
- Steigerung von 3–5 %: +10 %
- Steigerung von 5–7 %: +15 %
- Steigerung von über 7 %: +20 %
Einreichung der Förderanträge
Die Einreichung der Förderanträge erfolgt ausschließlich elektronisch über das Integrierte Informationssystem zur Verwaltung staatlicher Beihilfen (OPSKE), ohne physische Unterlagen. Die Bewertung erfolgt im Rahmen eines Vergleichsverfahrens.
Diese Maßnahme bietet griechischen Unternehmen eine bedeutende Gelegenheit, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ihre Produkte und Dienstleistungen aufzuwerten und internationale Märkte zu erschließen. Die Finanzierung ermöglicht eine strategische Unternehmensentwicklung mit dem Ziel, die internationale Präsenz zu erhöhen und die Exportfähigkeit zu stärken.
Die ausführliche Ausschreibung wird weitere Informationen zu Fristen, Einreichungsverfahren, erforderlichen Unterlagen, Verpflichtungen der Begünstigten sowie allen sonstigen Umsetzungsbedingungen enthalten.